Identifizierung und Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) in Bulgarien
Die Identifizierung und Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) in Bulgarien richtet sich in erster Linie nach dem Gesetz über Maßnahmen gegen Geldwäsche (MAMLA). Dieses Regelwerk setzt die EU-Geldwäscherichtlinien (AMLD) in bulgarisches Recht um und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Unternehmenstransparenz.
Bulgarien verfügt im Unterschied zu anderen Staaten über kein gesondertes Register der wirtschaftlich Berechtigten. Stattdessen sind die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar in die wichtigsten öffentlichen Unternehmensregister integriert — das Handelsregister und das Register der gemeinnützigen juristischen Personen (CRRNPLE), die beide von der Registrierungsbehörde geführt werden. Alle in Bulgarien eingetragenen Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, zu erfassen und die Angaben aktuell zu halten.
Wer ist in Bulgarien wirtschaftlich Berechtigter?
Nach dem bulgarischen Gesetz über Maßnahmen gegen Geldwäsche (MAMLA) ist wirtschaftlich Berechtigter eine natürliche Person, die eine juristische Person letztlich besitzt oder kontrolliert. Bei Kapitalgesellschaften ist wirtschaftlich Berechtigter typischerweise eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die juristische Person auf andere Weise beherrscht.
Der Begriff der „Kontrolle" kann die Befugnis umfassen, die Mehrheit des Leitungsorgans zu ernennen oder abzuberufen oder wesentliche strategische Entscheidungen zu treffen. Kann der wirtschaftlich Berechtigte nach Ausschöpfung aller angemessenen Mittel anhand der Eigentums- oder Kontrollkriterien nicht ermittelt werden, sieht das Gesetz einen Auffangmechanismus vor.
In solchen Fällen werden die Mitglieder des oberen Managements des Rechtsträgers (z. B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder) als dessen wirtschaftlich Berechtigte eingetragen.
Welche Rechtsträger müssen ihren wirtschaftlich Berechtigten registrieren?
Die Pflicht zur Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten gilt für nahezu alle in Bulgarien eingetragenen Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen, einschließlich Gesellschaften, gemeinnütziger Organisationen und Trusts. Der gesetzliche Vertreter des Rechtsträgers ist dafür verantwortlich, dass die Erklärung ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht wird.
Die wichtigste Ausnahme von dieser Pflicht betrifft Gesellschaften, deren Anteile an einem geregelten Markt gehandelt werden, der den EU-Offenlegungsanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegt.
Verfahren zur Identifizierung und Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten in Bulgarien
Das Registrierungsverfahren in Bulgarien umfasst die Einreichung eines standardisierten Erklärungsformulars beim zuständigen Register — je nach Art des Rechtsträgers entweder beim Handelsregister oder beim Register der gemeinnützigen juristischen Personen. Diese Erklärung wird als Bestandteil der offiziellen Akte des Rechtsträgers eingereicht.
Ein wesentlicher erster Schritt ist eine sorgfältige Analyse der Eigentums- und Kontrollstruktur zur ordnungsgemäßen Identifizierung des oder der wirtschaftlich Berechtigten.
Fristen für die Registrierung
Neu gegründete Rechtsträger müssen ihre Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten innerhalb eines Monats ab dem Datum ihrer Gründung einreichen. Jede nachfolgende Änderung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Eintritt der Änderung eingetragen werden, damit das Register aktuell bleibt.
Öffentlicher Zugang zum bulgarischen Register der wirtschaftlich Berechtigten
Bulgarien gewährt öffentlichen Zugang zu den Angaben über wirtschaftlich Berechtigte. Da die Daten in das öffentliche Handelsregister integriert sind, sind sie für jedermann zugänglich. Die Öffentlichkeit kann folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten einsehen:
- Vollständiger Name
- Staatsangehörigkeit
- Persönliche Identifikationsnummer (oder Geburtsdatum für Nichtansässige)
- Wohnsitzland
- Angaben zur Art ihrer Stellung und zu zwischengeschalteten Rechtsträgern
Das öffentliche Portal ist unter portal.registryagency.bg erreichbar. Während der Datenzugang offen und kostenlos ist, erfordert die Einsichtnahme in vollständige Details und eingescannte Dokumente häufig eine Benutzerregistrierung mit einer bulgarischen qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder einem anderen anerkannten Authentifizierungsmittel.
Folgen der Nichteinhaltung in Bulgarien
Die Nichteinhaltung der Registrierungspflichten für wirtschaftlich Berechtigte zieht nach dem MAMLA erhebliche Sanktionen nach sich, die die Finanzen und den Betrieb einer Gesellschaft ernsthaft beeinträchtigen können.
Geldbußen
Das Gesetz begründet eine verwaltungsrechtliche Pflicht für Handelsgesellschaften oder gemeinnützige juristische Personen, die nach bulgarischem Recht gegründet wurden, die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu erklären und in das bulgarische Handelsregister sowie in das Register der gemeinnützigen juristischen Personen einzutragen — Art. 63 Abs. 1 und 4 MAMLA, Art. 65a Abs. 2 Handelsgesetzbuch, Art. 18 Abs. 1 Nr. 11 Gesetz über gemeinnützige juristische Personen.
Die Nichterfüllung dieser Pflicht unterliegt einer Verwaltungssanktion — Art. 118 Abs. 4 und 5 MAMLA — wie folgt:
(4) Eine Person gemäß Art. 61 Abs. 1 oder Art. 62 Abs. 1, die ihrer Pflicht zur Beantragung der Eintragung der Angaben gemäß Art. 63 Abs. 4 oder Art. 63a Abs. 4 innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen ist, wird mit einer Geldbuße, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, oder einer Vermögenssanktion, sofern es sich um eine juristische Person handelt, in Höhe von 5.000 BGN belegt.
(5) Einer Person gemäß Art. 61 Abs. 1 oder Art. 62 Abs. 1, die nach Verhängung einer Sanktion gemäß Abs. 4 nicht innerhalb eines Monats ab Verhängung der Geldbuße oder Vermögenssanktion die Eintragung beantragt hat, wird für jeden weiteren Monat bis zur Beantragung der Eintragung eine erneute Geldbuße oder Vermögenssanktion gemäß Abs. 4 auferlegt.
Geschäftliche und finanzielle Einschränkungen
Unvollständige oder fehlende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten können den Geschäftsbetrieb erheblich erschweren. Finanzinstitute und andere Verpflichtete (wie Notare) sind zur Durchführung von Sorgfaltsprüfungen verpflichtet und können es ablehnen, Bankkonten zu eröffnen, Transaktionen abzuwickeln oder Geschäfte zu beurkunden, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten des Rechtsträgers nicht ordnungsgemäß eingetragen sind.
Dies kann dazu führen, dass Gesellschaften faktisch an der Durchführung normaler Geschäftstätigkeit gehindert werden.
Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren
Eine Gesellschaft, die ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht ordnungsgemäß eingetragen hat, kann von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Auftraggeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften vor der Vergabe öffentlicher Aufträge zu überprüfen.
Stellen Sie Ihre Compliance sicher und vermeiden Sie Bußgelder in Bulgarien
Die ordnungsgemäße Identifizierung Ihres wirtschaftlich Berechtigten und die Sicherstellung seiner korrekten Eintragung sind eine wesentliche gesetzliche Anforderung. Unser Expertenteam bietet einen umfassenden Service, der sowohl die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten auf der Grundlage Ihrer spezifischen Unternehmensstruktur als auch die vollständige Abwicklung des Registrierungsverfahrens umfasst.
Indem Sie uns diese Aufgabe anvertrauen, können Sie sicher sein, dass Sie compliant sind, und vermeiden schwerwiegende Bußgelder, die mit etwaigen Fehlern verbunden sind.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter:
ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
Betlémské nám. 6
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