Schließung einer Zweigstelle in Tschechien

Schließung einer tschechischen Zweigstelle


Kündigung einer Zweigstelle in Tschechien

 

Auflösung einer tschechischen Zweigstelle (Betriebsstätte in Tschechien)

 
Eine Zweigstelle (tschechisch: „organizační složka“) ist keine eigenständige juristische Person, sondern fungiert als Vertreter der errichtenden ausländischen Gesellschaft und geht im Namen der ausländischen Gesellschaft Verpflichtungen ein. Daher muss im Falle der Schließung und „Liquidation“ der tschechischen Zweigniederlassung kein spezielles Liquidationsverfahren durchgeführt werden. Alle Verbindlichkeiten und Forderungen (inkl. Vermögen) sind Bestandteil des Eigenkapitals der ausländischen Muttergesellschaft..
 

Liquidation der tschechischen Zweigstelle

 
Wir empfehlen, alle Verträge, die mit der Existenz der tschechischen Zweigstelle zusammenhängen, vor ihrer Beendigung zu kündigen. Es ist auch wichtig, alle Steuern abzumelden und die Beendigung der bestehenden tschechischen Handelslizenzen zu beantragen. Die tschechische Niederlassung wird aufgrund der Entscheidung des Gründers, d. h. der ausländischen Muttergesellschaft, geschlossen.
 

Streichung der tschechischen Zweigstelle aus dem tschechischen Handelsregister

 
Die tschechische Zweigstelle wird aufgrund der beim tschechischen Handelsregister eingereichten Anmeldung mit folgenden Unterlagen aus dem tschechischen Handelsregister gestrichen::
 
(a) beglaubigte Kopie der Unternehmensdokumentation des Gründers (Auszug aus dem Handelsregister);
 
(b) ) Beschluss der ausländischen Muttergesellschaft über die Auflösung der tschechischen Zweigniederlassung.

ECOVIS Ježek ist eine tschechische Anwaltskanzlei, die unter anderem Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Auflösung von tschechischen Zweigstellen und deren Löschung aus dem tschechischen Handelsregister bietet.

Eliška Čáslavská verfügt über langjährige Erfahrung in Unternehmensangelegenheiten im Zusammenhang mit tschechischen Unternehmen und tschechischen Niederlassungen.

Falls Sie eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Vertretung in tschechischen Unternehmensangelegenheiten benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

t: +420 226 236 600 | e: eliska.caslavska@ecovislegal.cz

Fazit

 
Unsere tschechische Anwaltskanzlei kann Sie bei der Kündigung der tschechischen Zweigstelle und der Schließung des Geschäfts in Tschechien unterstützen. Wir können für alle Schritte und für die ordnungsgemäße Löschung der tschechischen Zweigstelle aus dem tschechischen Handelsregister sorgen.
 

JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

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