31.8.2018, Prag 1. Internationale Zuständigkeit der Gerichte in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren nach Unionsrecht Die Zuständigkeit der Gerichte für Insolvenzverfahren mit einem europäischen internationalen Element [1] ist in der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (Insolvenzverfahren) vom 20. Mai 2015 (im Folgenden "die Verordnung") geregelt wirksam in allen Ländern der Europäischen Union außer…
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Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren in der EU und Möglichkeiten zur Beilegung des Konkurses in der Tschechischen Republik








