Entwurf des neuen tschechischen Gesetzes über Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurde der Abgeordnetenkammer vorgelegt (GDPR)

Entwurf des neuen tschechischen Gesetzes über Verarbeitung von personenbezogenen Daten wurde der Abgeordnetenkammer vorgelegt (GDPR)

5.3.2018 Interessieren Sie sich aktiv für die Anwendung der EU-DSGVO in der Tschechischen Republik? Die Gesetzesentwürfe, die die EU-Datenschutzverordnung in Tschechien umsetzen sollte liegen schon vor....

 

Interessieren Sie sich aktiv für die Anwendung der EU-DSGVO in der Tschechischen Republik? 

Am 28. März 2018 hat die tschechische Regierung dem Abgeordnetenhaus den Entwurf des neuen Gesetzes über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie den Entwurf der Änderungen der damit zusammenhängenden gültigen Gesetze vorgelegt., und zwar als Abgeordnetenhaus-Blatt Nr. 138 und Nr. 139. Das Abgeordnetenhaus könnte seine Zustimmung dazu bereits in erster Lesung äußern, die für den 10. April vorgesehen ist. Bereits jetzt wurde jedoch zum Entwurf des Gesetzes der erste Abgeordneten-Änderungsantrag vorgelegt.

 

Der Regierungsentwurf des Gesetzes, durch den einige Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geändert werden, besteht aus ca. 540 Seiten inkl. Begründung (siehe hier) und der Regierungsentwurf des Gesetzes über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht aus ca. 160 Seiten (siehe hier). Die Begründung kann sowohl für Unternehmer als auch für Fachleute einen guten Leitsatz zur weiteren Anwendung der Regeln für den Schutz personenbezogener Daten nach dem 25. Mai 2018 darstellen. Sie beinhaltet unter anderem auch folgende illustrative Übersicht von möglichen Auswirkungen auf ein kleines, mittleres und großes Unternehmen:

 

Ein kleines Unternehmen, das unterstützende Verarbeitung durchführt
Ein kleines Unternehmen, das erhebliche Verarbeitung durchführt
Ein großes Unternehmen, das unterstützende Verarbeitung durchführt
Ein großes Unternehmen, das erhebliche Verarbeitung durchführt
Beispiel
Konditorei, Tischlerei
Ein kleinerer Onlineshop, selbständiger Arzt, Rechtsanwalt
Bauunternehmen, Motorradhersteller
Telekommunikationsunternehmen, Krankenhaus, Bank
Beauftragter
Nicht erforderlich
Bei einem selbständigen Arzt oder Rechtsanwalt nicht erforderlich (kleiner Umfang), Onlineshop je nach dem Umfang der Daten
Nicht erforderlich
Zwingend erforderlich
Beurteilung der uswirkungen
Nicht erforderlich, wenn es sich um keine innovative Verarbeitung handelt
Manchmal (im Hinblick auf den Umfang der Innovation)
Manchmal (im Hinblick auf den Umfang)
Zwingend erforderlich
Aufzeichnungen über die Tätigkeiten bei der Verarbeitung
Nicht erforderlich (wenn keine sensiblen Angaben verarbeitet werden)
Manchmal (Umfang, sensible Angaben)
Zwingend erforderlich
Zwingend erforderlich
Die Unternehmer sollten zwar die EU-DSGVO nicht unterschätzen, auf der anderen Seite sollten sie aber auch nicht in Panik verfallen. Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten selbst hat auf seiner Webseite aufgrund der Erfahrungen seiner Mitarbeiter und von Feststellungen aus öffentlich zugänglichen Quellen eine Übersicht von wiederholt vorkommenden Unwahrheiten und Ungenauigkeiten veröffentlicht (siehe Zehn Gebote der Irrtümer: EU-DSGVO). Auch der Vorstand der Tschechischen Anwaltskammer hat die Rechtsanwälte vor der unzutreffenden Anwendung und der vorzeitigen Auslegung einiger unklarer Bestimmungen gewarnt, die zur Entstehung von überflüssigen Kosten und Schäden auf Seiten der Mandanten führen können.

 

Der Text des tschechischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Änderungen der damit zusammenhängenden Gesetze ist zwar nicht endgültig, aber im Hinblick auf den Zeitdruck werden wahrscheinlich keine grundsätzlichen Anpassungen verabschiedet. Man kann sich in starkem Maße also darauf verlassen, dass der vorgelegte Text der endgültigen Fassung der künftigen Rechtsvorschriften zur Regelung der Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten in der tschechischen Rechtsordnung entsprechen wird.

 

Wir hoffen, dass auch Ihnen die veröffentlichten Entwürfe und die Begründung der Gesetzesentwürfe zu einer besseren Vorbereitung auf EU-DSGVO dienen.

 

Falls Sie mehr Informationen benötigen, kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu:

JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

Managing Partner

ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.

tschechische Rechtsanwaltskanzlei

t: +420 226 236 600

e: mojmir.jezek@ecovislegal.cz

e-mail: mojmir.jezek@ecovislegal.cz

www.ecovislegal.cz/de

Mehr über ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o., tschechische Rechtsanwaltskanzlei in Prag:

ECOVIS ježek ist eine tschechische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Prag, die sich insbesondere auf das tschechische Handels- und Immobilienrecht, die Prozessführung und das Banken- und Finanzrecht konzentriert. Mit ihrer umfassenden Bandbreite kompetent erbrachter Rechtsberatungsleistungen stellt sie eine attraktive, vollwertige Alternative für Mandanten der großen internationalen Kanzleien dar. Die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Rechtsberatungsunternehmen in den meisten europäischen Ländern und den USA (sowie weiteren Rechtsordnungen) bürgt dafür, dass die grenzübergreifende Dimension des jeweiligen Mandats stets eingehend berücksichtigt wird. Die tschechischen Rechtsanwälte von ECOVIS ježek weisen eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an transnationale Konzerne, tschechische Großunternehmen, den Mittelstand sowie Freiberufler und Privatpersonen auf, die auf jahrelange, bei führenden Rechts- und Steuerberatungsunternehmen erworbene Erfahrung gründet. Weitere Auskünfte finden Sie unter nachstehendem Link: www.ecovislegal.cz/de..

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