Die wichtigsten Änderungen bei Handelsgeschäften und Vertragsabschlüssen gemäß dem neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch

Die wichtigsten Änderungen bei Handelsgeschäften und Vertragsabschlüssen nach dem neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch nach dem 1.1.2014

Haben Sie sich schon mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigt? Falls Sie noch nicht ganz sicher sind, welche Konsequenzen Ihr Handeln jetzt haben kann, ist Vorsicht geboten! Sogar das Nichtbeantworten einer E-Mail Ihrer Geschäftspartner könnte ab sofort ungünstige Folgen haben.

 

Folgen der vorvertraglichen Haftung

Haben Sie mit einem Geschäftspartner nur verhandelt, um Informationen zu erlangen, ohne tatsächlich an einem Vertragsabschluss interessiert zu sein? Sind Sie im letzten Augenblick vom vorbereiteten Vertrag zurückgetreten? Vielleicht haben Sie der anderen Vertragspartei sogar Angaben verschwiegen, von denen Sie wussten, dass sie den Vertragspartner vom Vertragsabschluss abhalten könnten? In all diesen Fällen droht Ihnen jetzt Schadensersatzpflicht. Diese kann nicht nur mit der Verhandlung verbundene Kosten sondern auch den entgangenen Gewinn aus dem nicht geschlossenen Vertrag umfassen.

 

Bestätigungsschreiben und Verhandlungsprotokolle

Üblicher Bestandteil von Geschäftsverhandlungen ist die Übersendung eines Verhandlungsprotokolls und/oder einer Bestätigungs-E-Mail. In der Flut von E-Mails kann ein Protokoll leicht verschwinden, oder Sie könnten eine Antwort für überflüssig halten. Eine E-Mail, die in der Überzeugung über die richtige Beschreibung der Vereinbarung abgeschickt wurde, gilt neuerdings als Nachweis über den Inhalt eines abgeschlossenen Vertrags. Dabei wird keine Rücksicht auf Abweichungen von der tatsächlich erreichten Absprache genommen. Sollten Sie zudem eine Bestätigung per Post erhalten, ist auch daran zu denken, dass ein Schreiben neuerdings am dritten Tag nach Absendung als zugestellt gilt.

 

Vertragsabschluss auch ohne vollständige Vereinbarung

Bisher galt, dass ein Vertrag bei unvollständiger Vereinbarung nicht zustande kommt. Die Bestätigung des Angebots hatte auch mit unerheblichen Änderungen nicht die Entstehung eines Vertragsverhältnisses zur Folge. Wenn Sie jetzt nicht schnell genug auf Änderungen in der Angebotsbestätigung reagieren, gilt der Vertrag einschließlich Abweichungen als geschlossen. Es muss sich jedoch um Abweichungen handeln, die die Angebotsbedingungen nicht erheblich ändern. Die Rechtsprechung wird zeigen, ob z.B. die Änderung der Fälligkeitsfrist oder die Festsetzung von Raten als unerhebliche Änderungen zu betrachten sind.

 

Risiko der Änderung von Umständen und Aufhebung von langfristigen Verträgen

Bisher war es fast unmöglich, einen Vertrag ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei zu ändern. Neuerdings kann Ihr Geschäftspartner eine Änderung vor Gericht mit der Begründung durchsetzen, dass es „zu einer erheblichen Änderung der Umstände kam, die ein grobes Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien bewirkt hat". Unter einem „groben Missverhältnis" versteht das Bürgerliche Gesetzbuch die Benachteiligung einer Partei, durch unangemessene Erhöhung der Erfüllungskosten oder unangemessene Wertminderung des Leistungsgegenstands. Das Gericht kann auch einen mehr als 10 Jahre dauernden Vertrag aufheben, falls es zur Änderung von Umständen gekommen ist unter denen man von der verpflichteten Partei die Erfüllung des Vertrages nicht mehr verlangen kann.

 

Höhe der Verzugszinsen gemäß dem neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch

Die Höhe der Verzugszinsen kann ab sofort abweichend von der gesetzlich festgesetzten Höhe vereinbart werden. Die gesetzliche Höhe der Verzugszinsen bleibt zwar bei 8 Prozent zuzüglich des von der Tschechischen Nationalbank festgesetzten Repo-Satzes, maßgeblich ist jedoch die Höhe des Repo-Satzes, der am ersten Tag des Kalenderhalbjahrs gültig war, in dem der Verzug entstanden ist.

 

Aufrechnung einer unsicheren und unbestimmten Forderung

Neuerdings ist eine Aufrechnung von unsicheren und unbestimmten Forderungen nicht mehr zulässig. Die oft vorgebrachte Verteidigung von Schuldnern in Schwierigkeiten, d.h. eine Aufrechnung der in der Regel konstruierten Forderungen, ist also verboten.

 

Bestätigung über Schuldentilgung

Die Folgen der Bestätigung beglichener Verbindlichkeiten können ab dem 1. Januar für Überraschungen sorgen. Wenn eine Quittung ausgehändigt wurde, dann gilt dies auch als Bestätigung der Rückzahlung der Zinsen und Nebenkosten und als Nachweis über die Rückzahlung von früheren Schulden. Würden Sie dem Schuldner eine Quittung aushändigen ohne dass die Schuld erfüllt ist, hat dies sogar die Wirkung eines Schuldenerlasses.

 

Vertragsabschlussregeln und Anpassung von Musterverträgen

Den mit den Änderungen verbundenen Risiken kann in jedem Unternehmen durch in beiderseitigem Einvernehmen festgesetzte Vertragsabschlussregeln entgegengewirkt werden. Ein Verweis auf diese Regeln kann in den E-Mail-Verkehr mit aufgenommen werden. Die Geschäftspartner sollen sich im Voraus darauf einigen, dass ein Vertrag ohne vollständige Vereinbarung und ohne Einholung aller internen Zustimmungen nicht zustande kommt. So ist es offensichtlich, dass eine Vereinbarung erst durch Unterschrift der berechtigten Personen für verbindlich gehalten werden kann. Eine Verweigerung der Unterschrift soll ein Risiko des Geschäftspartners darstellen und soll nicht zu Schadensersatzansprüchen führen. Zudem kann eine Reihe von ungünstigen oder unklaren gesetzlichen Bestimmungen vertraglich ausgeschlossen und eventuelle Risiken gemindert werden.

 

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JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

Managing Partner

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