Steuerbefreiung beim Immobilienverkauf und Wohnbedürfnis in der Tschechischen Republik Grundsätzlich gilt, dass Einkünfte natürlicher Personen aus dem Verkauf einer Immobilie in der Tschechischen Republik steuerbefreit sind, wenn die Immobilie länger als 5 Jahre (bei Erwerb bis Ende 2020) bzw. 10 Jahre (bei Erwerb ab dem 1. Januar 2021) im Eigentum stand, oder wenn der Verkäufer…
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Wohnbedürfnis als eine der Möglichkeiten der Einkommensteuerbefreiung bei Immobilienverkäufen in der Tschechischen Republik






