Eigentum von Daten und Zugang zu Daten in der Tschechischen Republik, digitaler europäischer Markt

Eigentum von Daten und Zugang zu Daten in der Tschechischen Republik, digitaler europäischer Markt

Der digitale Binnenmarkt ist einer der europäischen Binnenmarktsektoren, die digitales Marketing, elektronischen Handel und Telekommunikation abdecken, und ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europa-2020-Strategie und ihrer digitalen Agenda. Durch diese Strategie konnten in den Jahren 2016 und 2017 einige Verbesserungen bei der Digitalisierung Europas erzielt werden, beispielsweise die Streichung von Roaminggebühren und die teilweise Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Der Höhepunkt der gesamten Strategie ist wahrscheinlich eine Verordnung, die vom Europäischen Parlament und vom Rat am 9. November 2018 in Form einer Verordnung verabschiedet wurde, die darauf abzielt, alle Hindernisse für den freien Verkehr von nicht personenbezogenen Daten innerhalb der EU. Diese Verordnung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sechs Monate nach ihrer Annahme unmittelbar anwendbar sein.

Die Verordnung soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit Europas verbessern, eine datenbasierte Wirtschaft unterstützen und die Entwicklung neuer Technologien, wie grenzüberschreitende autonome Systeme und künstliche Intelligenz, beschleunigen. Die Verordnung hindert die Mitgliedstaaten an der Beschränkung gesetzlicher Bestimmungen durch das Inverkehrbringen, die Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten in Bezug auf das geografische Gebiet durch nationale Rechtsvorschriften, es sei denn, eine solche Einschränkung ist durch die nationale öffentliche Sicherheit gerechtfertigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten haben auch Zugang zu Daten, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden, was für regulatorische Kontrollen oder Aufsichtszwecke erforderlich sein kann.

Die Digitalisierung der EU ist Teil des langfristigen Plans der Europäischen Kommission. Am 10. April 2018, dem zweiten Jahr des sogenannten „Digitalen Tages“, wurden vier Erklärungen von den EU-Mitgliedstaaten, sowie von Vertretern Norwegens und der Schweiz unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Erklärung zur künstlichen Intelligenz, eine Erklärung zur europäischen Partnerschaft zur Blockchain-Technologie, eine Erklärung zur Zusammenarbeit in der Genomik und der personalisierten Medizin, sowie das Projekt "Radar of Innovation". Die Tschechische Republik hat sich allen vier Erklärungen angeschlossen.

 

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JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

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