Langzeitaufenthalt in der Tschechischen Republik – Familienzusammenführung

Langzeitaufenthalt in der Tschechischen Republik - Familienzusammenführung

 
 
 


 

Für wen die Familienzusammenführung bestimmt ist

Ein Ausländer, der eine Familienzusammenführung begehrt und welcher:
 
• ein Ehegatte eines Ausländers, im Besitz einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, ist.
 
• ein minderjähriges Kind oder ein erwachsenes unterhaltsberechtigtes Kind eines Ausländers, im Besitz einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, ist.
 
• das minderjährige Kind oder das erwachsene unterhaltsberechtigte Kind des Ehegatten eines Ausländers, im Besitz einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, ist.
 
• ein minderjähriges Kind ist, das von einem Ausländer, der im Besitz einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist, oder seines Ehepartners, gemäß einer Entscheidung der zuständigen Behörde, adoptiert wurde, oder ein minderjähriges Kind in Pflege eines Ausländers, der im Besitz von einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ist oder dessen Ehepartner; oder der Vormund des Minderjährigen, oder der Ehegatte des Vormunds, ist ein Ausländer mit einer langfristigen oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik, und der Minderjährige wird in der Tschechischen Republik betreut.
 
• einer der Elternteile minderjähriger Kinder ist, denen nach einer besonderen gesetzlichen Regelung Asyl gewährt wurde; Wenn solche minderjährige Kinder keine Eltern haben, ist jeder andere Verwandte in der direkt aufsteigenden Linie, und wenn ein solcher Verwandter nicht existiert, ein Vormund dieses minderjährigen Kindes, berechtigt, einen Antrag zu stellen.
 
• ein alleinstehender Ausländer ist, der älter als 65 Jahre ist, oder unabhängig vom Alter, ein Ausländer, der aufgrund seines Gesundheitszustands objektiv nicht in der Lage ist, seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, wenn es um die Familienzusammenführung mit einem Elternteil, oder einem Kind mit einer langfristigen oder dauerhaftne Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik.
 
• als Familienmitglied eines Inhabers einer EU-Blue Card in einem anderen EU-Mitgliedstaat gewohnt hat.
 

Gültigkeitszeitraum

 
Ein Zeitraum, der der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis entspricht, die der Person ausgestellt wurde, mit der sie zusammengeführt werden sollen (mindestens 1 Jahr); 2 Jahre bei Familienzusammenführung mit einem Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
 

Wo ist diese zu beantragen?

Bei einer Botschaft der Tschechischen Republik innerhalb der entsprechenden territorialen Gerichtsbarkeit: in dem Staat, in dem Sie Staatsbürger sind, oder gegebenenfalls in dem Staat, in dem Sie Ihr Reisedokument ausgestellt bekommen haben, ODER in dem Staat, in dem Sie einen langfristigen oder dauerhaften Wohnsitz haben, ODER beim Innenministerium, wenn Sie mit einem Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik wohnen.
 

Frist für den Antragsteller

 
Der Antragsteller ist verpflichtet, den Antrag auf Langzeitaufenthalt innerhalb der festgelegten Frist von 120 Tagen bis zum Ablauf eines Tages vor Ablauf seines Langzeitvisums (falls zutreffend) einzureichen.
 

Frist zur Entscheidung des Antrages

 
Die Frist beträgt 270 Tage. Bei einer Familienzusammenführung mit einem Inhaber einer EU Blue Card sind es jedoch 180 Tage.
 

Bearbeitungsgebühr

 
2.500 CZK (1.000 CZK für Minderjährige unter 15 Jahren) sind nach Erlass der Entscheidung des Innenministeriums zu zahlen - siehe weiter.
 

Die Person, mit der Sie zusammengeführt werden, muss Folgendes haben:

 
• Eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und seit mindestens 15 Monaten in der Tschechischen Republik wohnhaft; in Bezug auf die Wiedervereinigung von Ehepartnern - die Personen müssen mindestens 20 Jahre alt sein; oder
 
• Eine Angestelltenkarte und seit mindestens sechs (6) Monaten in der Tschechischen Republik wohnhaft; oder
 
• eine EU Blue Card; oder
 
• eine Intra Corporate Transfer Card (ICT); oder
 
• Asyl; oder
 
• 65 Jahre alt sein, oder unabhängig vom Alter, einen Gesundheitszustand haben, der feststellt, dass die Person nicht in der Lage ist, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, wenn es um die Familienzusammenführung mit einem Elternteil, oder einem Kind, mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik geht.
 

Krankenversicherung

 
Es ist eine umfassende Reisekrankenversicherung erforderlich. Die Reisekrankenversicherung sollte die gesamte Aufenthaltsdauer in der Tschechischen Republik abdecken, d.h. die gesamte Zeit, für die das Visum ausgestellt wird. Die Versicherung kann online abgeschlossen werden, wir empfehlen VZP oder Slavia.
 
Der Antragsteller hat bezüglich der Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
 
a) zu warten bis der Visumsantrag genehmigt wurde, und den Versicherungsvertrag, einschließlich der Zahlungsbestätigung, einreichen, nachdem er eine Benachrichtigung über die Genehmigung erhalten hat, d.h. wenn der Antragsteller das Visum bei der Botschaft abholt (empfohlen).
 
b) die Krankenversicherung im Voraus beantragen und den Versicherungsvertrag, einschließlich der Zahlungsbestätigung, zusammen mit dem Antrag auf ein Langzeitvisum als Anhang, einreichen.
 

Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis

 

Voraussetzungen:

 
a) Ein gültiges Reisedokument (Passport)
 
b) Ein Dokument zur Bestätigung der Verfügbarkeit der Unterkunft (Mietvertrag über den gesamten Transferzeitraum ODER Bestätigung der Unterkunft - ein Formular wird bereitgestellt)
 
c) Aktuelle Fotos (x2), gilt nicht, wenn eine Bildaufnahme von Ihnen gemacht wurde
 
d) Nachweis der familiären Beziehung (Geburtsurkunde / Heiratsurkunde)
 
e) Zustimmung der Eltern oder Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz eines Kindes in der Tschechischen Republik, wenn das Kind nicht bei seinem Elternteil wohnen wird. Gesetzlicher Vertreter oder Vormund: Dies gilt nicht, wenn der Antragsteller nachweist, dass er ein solches Dokument aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht vorlegen kann, wenn er bereits in der Tschechischen Republik wohnt.
 
f) Finanzierungsnachweis: Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts bei der Familienzusammenführung nicht niedriger sein wird, als die Summe aus:
 
a. die Höhe des Existenzminimums aller Familienmitglieder und
 
b. der höchste Betrag an normativen Wohnkosten, den der Ausländer glaubwürdig als angemessen begründete Kosten für die Unterbringung der Familie nachweisen kann.
 
c. ein Ausländer ist auf Anfrage verpflichtet, die Erklärung über die Freigabeerklärung des Finanzamtes in voller Datenmenge einzureichen, um das monatliche Gesamteinkommen der Familie zu überprüfen. Wenn ein Ausländer das Dokument auf Antrag des Einkommens des Familienmitglieds eingereicht hat, ist er auf Anfrage auch verpflichtet, seine Freigabeerklärung zur Geheimhaltung einzureichen.
 
g) ein Familienmitglied eines Inhabers einer EU Blue Card - ein Dokument oder eine Aufenthaltserlaubnis, die ihm als Familienmitglied eines Inhabers einer EU Blue Card von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt wurde.
 
h) Auf Anfrage ein Dokument ähnlich einem Auszug aus dem Strafregister.
 
i) Auf Anfrage ein medizinischer Bericht, aus dem hervorgeht, dass der Ausländer an keiner schweren Krankheit leidet.
 
Alle Dokumente müssen dem Innenministerium in Originalen oder notariell beglaubigten Kopien (letzteres wird bevorzugt) und in tschechischer Sprache oder mit offizieller Übersetzung in die tschechische Sprache vorgelegt werden. Schließlich muss den offiziellen Dokumenten eine Apostille beigefügt werden!
 
Die Anforderungen für den Antrag dürfen nicht älter als 180 Tage sein, mit Ausnahme des Reisedokuments, der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und des Fotos des Ausländers, wenn es seinem tatsächlichen Aussehen entspricht.
 

Erteilung eines Langzeitvisums zum Zwecke der Erlangung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis

 
a) Der Ausländer, der sich von außerhalb der Tschechischen Republik bewirbt, muss sich bei der Botschaft zeigen und ein Reisekrankenversicherungsdokument, sowie einen Zahlungsnachweis für die Versicherung, vorlegen.
b) Der Ausländer, der sich im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik bewirbt (oder anders als mit einer D / VR im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik angekommen ist) - diese Dokumente werden sofort eingereicht.
 

Ankunft in der Tschechischen Republik

Ankunft des Antragstellers in der Tschechischen Republik und Besuch des Innenministeriums innerhalb von drei (3) Tagen.
 

Besuch der Abteilung für Asyl, Migration und Integration

 
Besuch der Abteilung für Asyl, Migration und Integration zur Abholung der biometrischen Karte (innerhalb der festgelegten Frist, jedoch spätestens sechzig (60) Tage nach der Erfassung Ihrer biometrischen Daten).
 
1) Beantragung einer persönlichen Identifikationsnummer
 
2) BIOMETRISCHE DATEN - Frist für die Ausstellung einer Karte: sechzig (60) Tage.
 
Der Ausländer muss ein gültiges Reisedokument mitbringen.
 
Die Kosten für die Ausstellung der Karte betragen 2.500 CZK.
 
 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte:

JUDr. Mojmír Ježek, Ph.D.

ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o.
Betlémské nám. 6
110 00 Prague 1
e-mail: mojmir.jezek@ecovislegal.cz
www.ecovislegal.cz/

Mehr über ECOVIS ježek, advokátní kancelář s.r.o., tschechische Rechtsanwaltskanzlei in Prag:

ECOVIS ježek ist eine tschechische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Prag, die sich insbesondere auf das tschechische Handelsrecht und Immobilienrecht, die Prozessführung und das Banken- und Finanzrecht konzentriert. Mit ihrer umfassenden Bandbreite kompetent erbrachter Rechtsberatungsleistungen stellt sie eine attraktive, vollwertige Alternative für Mandanten der großen internationalen Kanzleien dar. Die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit führenden Rechtsberatungsunternehmen in den meisten europäischen Ländern und den USA (sowie weiteren Rechtsordnungen) bürgt dafür, dass die grenzübergreifende Dimension des jeweiligen Mandats stets eingehend berücksichtigt wird. Die tschechischen Rechtsanwälte von ECOVIS ježek weisen eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Erbringung von Beratungsleistungen an transnationale Konzerne, tschechische Großunternehmen, den Mittelstand sowie Freiberufler und Privatpersonen auf, die auf jahrelange, bei führenden Rechts- und Steuerberatungsunternehmen erworbene Erfahrung gründet. Weitere Auskünfte finden Sie unter nachstehendem Link: www.ecovislegal.cz/de..

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